Logo Feldmann und Stachelscheid

E-Bilanz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) vom 20.12.2008 hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - werden davon betroffen sein. Was kommt konkret auf Sie zu? Wie unterstützen wir Sie bei der Umsetzung?

Gemäß § 5b EStG werden Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards* elektronisch übermittelt. Der Originalbeleg verlässt Ihr Haus nicht mehr.

Erstmals verpflichtend anzuwenden ist § 5b EStG grundsätzlich auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.

Vorgaben über den Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses setzen wir in der Kanzlei sukzessive um. Mindestpositionen (Muss-Felder), die erstmals übermittelt werden, müssen werden wir ergänzen.

Sollten Sich für Ihre Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. überleitungsrechnung änderungen ergeben, so werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren, um alles Wesentliche mit Ihnen zu besprechen.

 

zurück