E-Bilanz
Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) vom 20.12.2008 hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Digitales Belegwesen – Buchführung mit Zukunft
Ab sofort können unsere Mandanten ihre Belege zuhause scannen und elektronisch an uns übermitteln. Der Originalbeleg verlässt Ihr Haus nicht mehr.
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