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E-Bilanz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) vom 20.12.2008 hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

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Digitales Belegwesen – Buchführung mit Zukunft

Ab sofort können unsere Mandanten ihre Belege zuhause scannen und elektronisch an uns übermitteln. Der Originalbeleg verlässt Ihr Haus nicht mehr.

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